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WALDPLAN

Die Forstwirtschaft in den Staatsforsten erfolgt auf der Grundlage der Forsteinrichtung in Form von 10-jährigen Betriebsplänen. Sie werden für die Staatsforste durch spezialisierte Einrichtungen verfasst, u. a. durch Büro für Forsteinrichtung und Forstvermessung (BULiGL). Die Betriebspläne der Forsteinrichtung erfordern öffentliche Umfragen und werden vom Umweltminister verabschiedet.

Die Vorbereitung der Forsteinrichtung erfolgt immer nach genauer Bestandaufnahme und Zustandserfassung. Die Forstwirte bestimmen solche Forstmerkmale  wie Struktur, Aufbau, Alter, Baumarten, Krankheiten und Befall, Bodenverhältnisse und Biotop. In den auszuführenden Maßnahmen werden Ziele der Bewirtschaftung und Aufgaben berücksichtigt, die Wälder in der eingerichteten Oberförsterei erfüllen:

- Erhaltung der Wälder und ihrer positiven Einwirkung auf das Klima, Luft, Wasser, Lebensbedingungen und Gesundheit der Menschen, sowie Gleichgewicht in der Natur,

- Waldschutz, besonders der Waldökosysteme, die als natürliche Elemente der indigenen Natur oder Wälder fungieren, und besonders wertvoll sind wegen:

  • Erhaltung der Biodiversität,
  • Erhaltung der wäldlichen Genvorräte,
  • Landschaftseigenschaften,
  • Bedürfnissen der Wissenschaft,

- Schutz der Böden und Gebiete, welche der Verschmutzung und Beschädigung unterliegen, oder von besonderer sozialer Bedeutung sind,

- Holzproduktion gemäß der rationellen Wirtschaft und Erzeugung von Rohstoffen und Nebenprodukten im Wald. 

Die Forsteinrichtung erfolgt laut der in den Staatsforsten geltenden Anweisungen.

Die in unserer Oberförsterei geltende Forsteinrichtung finden Sie im  Internet - Bulletin für öffentliche Information.


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WALDBAU

WALDBAU

Die Hauptaufgaben beim Waldbau sind Erhaltung und Bereicherung der bestehenden Wälder (Verjüngung) und Aufforstung, mit Rücksicht auf Naturgegebenheiten und natürliche Prozesse. Der Waldbau umfasst Sammeln und Lagern des Saatgutes, Zucht der Setzlinge in den Baumschulen, sowie Anlegen und Pflege des Anbaus im Walde und der Baumbestände selbst.

Wenn der Wald nicht natürlicher Herkunft ist, so wird er vom Forstpersonal angepflanzt. Die Setzlinge werden in den Baumschulen gezüchtet. Der Anbau unterliegt den Schutzpflegemaßnahmen. Sie sichern optimale Wuchsbedingungen für die im vorkommenden Baumbestand  erwünschten Baumarten. Der letzte Teil des Waldbaus ist die Holzernte, so dass die Waldverjüngung möglich ist, und zwar optimal zu Anforderungen der wachsenden Baumarten.