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FORSTNUTZUNG

Die Forstnutzung bedeutet die Ausnutzung seiner Bestände - Holzgewinnung, Gewinnung der Waldfrüchte, Pflanzen oder ihrer Teile für die Pharmaindustrie, sowie Gewinnung von Weihnachtsbäumen, dann Förderung von Rohstoffen u.v.m. Die Forstwirte ermöglichen der Bevölkerung die Nutzung der Waldschätze, jedoch unter Berücksichtigung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung.

Die Menge vom erzeugten Holz wird durch Forsteinrichtung bestimmt, und in jeder Oberförsterei als 10-jähriger Betriebsplan ausgeführt.  Dadurch wird garantiert, dass nicht mehr Holz benutzt wird, als nachwachsen kann, und die Holzvorräte vergrößern sich ständig (in Polen werden 55% des nachwachsenden Holes bewirtschaftet). Es wird geschätzt, dass die Vorräte in den polnischen Wäldern über 2,049 Milliarden Kubikmeter Holz betragen.


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WÄLDER DER OBERFÖRSTEREI

WÄLDER DER OBERFÖRSTEREI

Die Wälder der Oberförsterei Krosno liegen im III. Natur- und Waldgebiet der Seeplatte Pojezierze Lubuskie, und zwar in der Mezoregion Ziemia Lubuska. Das Gebiet der Oberförsterei Krosno ist durch hohe Waldbedeckung von zu 72% (einer der höchsten Werte Polens) gekennzeichnet. Die nördliche Grenze der Oberförsterei bildet der Fluss Pliszka mit den Seen Ratno und Wielocko. Südliche Grenze verläuft entlang der Oder. In diesem Teil befinden sich zahlreiche Teiche und Seen, u.a.: Głębokie, Moczydło und Trzebiechowskie.

Die Waldgesellschaften auf den Waldflächen der Oberförsterei:

- Kiefernwälder

- Nadelmischwald

- Buchenwälder

- Eichen-Hainbuchen- Wälder

- Eichenwälder

- Auwälder

Auf dem Gebiet der Oberförsterei Krosno kommen im natürlichen Lebensraum vor: Gemeine Kiefer, Rotbuche, Hänge-Birke,  Moor-Birke, Stieleiche, Hainbuche, Elsbeere, Gemeine Esche, Feldahorn, Spitzahorn, Winterlinde, Schwarz-Erle, Bergulme, Flatterulme und Espe. In der Oberförsterei kommt die Fichte auf natürlichen Lebensräumen nicht vor.

Die Waldbestände der Oberförsterei stehen den Touristen zur Verfügung durch ein Netz von Waldwegen (das Befahren mit motorisierten Fahrzeugen ist nicht erlaubt, es sei denn, dass sie als Abschnitte der öffentlichen Verkehrsstraßen ausgeschildert sind).